2011/03/29

Erwerb von Teakbäumen aus Milestone Consulting AG Plantagen

Dieser Fall beinhaltet zwei wichtige Aspekte. Einerseits die Rechtsansprüche und andererseits die Rückstellungen. Beim Erwerb von Teakbäumen aus Milestone Consulting AG Plantagen, welcher mit rechtsgültig abgeschlossenem Kauf- und Bewirtschaftungsvertrag erfolgt und mit einer Baumurkunde hinterlegt ist, ist somit der Rechtsanspruch eines Baumpartners auf seinen Besitz und Eigentum ganzheitlich gewährleistet. Laut dem Panameischen Gesetz von 1992 können diese Bäume, wie in unserem Fall, auf einer professionell bewirtschafteten Plantagen ohne Anspruch auf Grund und Boden verkauft werden. Rechtssprechungen und Gutachten liegen vor. Sollte die Milestone Consulting AG aus irgendwelchen Gründen in finanzielle Schwierigkeiten kommen, fallen die Bäume nicht in die Konkursmasse. Laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Milestone Consulting AG verpflichtet monatlich Rückstellungen zu tätigen. Somit ist die Sicherstellung der Finanzierung für den Unterhalt der Teakplantagen jederzeit garantiert. Aus diesen Gründen wird dem Baumbesitzer die höchstmögliche Sicherheit gewährleistet über die gesamte Vertragsdauer vom Plantagenmanagement und den Erträgen zu profitieren.